Die Anzahl der Neuinfektionen sexuell übertragbarer Krankheiten ist
angestiegen. Durch ungeschützten Sexualverkehr, können sich sowohl
Freier als auch Prostituierte mit HIV oder einer anderen sexuell
übertragbaren Krankheit anstecken.

Laut der Bayerischen Hygieneverordnung § 6 vom 16. Mai 2001
besteht für Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang:
“Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind
verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.“
Oralverkehr gehört zum Geschlechtsverkehr und kann ungeschützt z.B.
auch Hepatitis und Syphilis übertragen.

Eine regelmäßige freiwillige ärztliche Untersuchung - auch wenn es
keine "Bockscheinpflicht" mehr gibt - hilft, die eigene Gesundheit,
die der Angehörigen, der Kolleginnen, der Freier und deren Familien
zu schützen. Sie garantiert aber nicht den Erhalt der Gesundheit - nur
geschützter Verkehr mit Kondomen minimiert gesundheitliche Risiken!